Wenn die Hochzeitsglocken läuten, sind alle Beteiligten entzückt. Damit der Bund für das Leben jedoch nicht in einem finanziellen Streit endet, ist es in vielen Fällen sinnvoll, alle finanziellen Fragen zu klären. Leider gehen viele Menschen dieses Thema sehr zimperlich an. Sie scheuen sich davor, den zukünftigen Ehepartner mit diesen Fragen zu stören. Meist wird davon ausgegangen, dass der Gegenüber die Anspielung an die Finanzen falsch interpretiert. Nicht selten wird behauptet, man habe kein Vertrauen. Dabei ist die Gütertrennung nichts weiter als eine Sicherheit für den Ernstfall - zur Trennung muss es gar nicht kommen.
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Was ist eine Gütertrennung?
Gütertrennung bedeutet, wie die Bezeichnung bereits vermuten lässt, dass die Vermögen beider Ehepartner während der Ehe getrennt bleiben. Jede Seite hat sein eigenes Vermögen, kann dieses alleine verwalten und benötigt keine Zustimmung der Gegenseite. Sollte die Ehe Enden, bleiben die Vermögen weiterhin getrennt. Ob einer der Ehegatten während der Ehe sein Vermögen erweitert oder reduziert spielt keine Rolle, am Ende findet kein Ausgleich zwischen den Seiten statt.
In der Theorie hört sich dieses Prinzip sehr simpel und unproblematisch an. Ganz so einfach ist es nicht, die Gütertrennung hat durchaus ihre Tücken. Einerseits müssen die beiden Ehepartner während ihrer Ehe, die natürlich viele Jahre andauern kann, darauf achten, dass ein Vermögenswert nicht ausversehen dem Anderen zugeschrieben wird. Auch eine penibel genaue Dokumentation jedes Einkaufs ist von Nöten.
Ein weiterer Nachteil tritt im Falle des Todes eines der Ehegatten ein: In diesem Fall profitiert der Fiskus und der überlebende Partner erleidet erhebliche Steuernachteile. Er muss die komplette Summe, abzüglich Freibeträge, voll versteuern.
Erwerben die Ehepartner während der Ehe eine Immobilie, Fernseher, Möbel und andere wertvolle Gegenstände, kann diese einer der Partner behandeln, wenn er seinen ehemaligen Gatten finanziell ausgleicht. Natürlich besteht immer noch das Problem, dass sich beide Parteien einigen müssen, wer welche Gegenstände und Immobilien behalten darf.
Für welche Gruppen eine Gütertrennung sinnvoll ist
Die Gütertrennung ist ein doppelseitiges Schwert, ist aber für viele Menschen absolut notwendig. Folgende Gruppen können auf eine Gütertrennung nicht verzichten:
- Selbstständige: Unternehmer, die ein Unternehmen aufgebaut haben, riskieren im Falle einer Scheidung, den Fortbestand ihrer Firma zu gefährden. Kommt es zu einer Scheidung, müssten sie den zukünftigen Ex-Partner beim Zugewinnausgleich mit der Hälfte ihres Unternehmens entlohnen.
- Erben: Erbschaften und Schenkungen bleiben in den meisten Fällen der Zugewinngemeinschaft außen vor. Aktienpakete und Wertsteigerungen bilden jedoch eine Ausnahme. Der Ex-Partner kann hier in vollem Umfang profitieren. Wer sein Familienerbe schützen möchte, sollte sich mit entsprechenden Vereinbarungen schützen.
- Binationale Ehen: Heiraten zwei Personen unterschiedlicher Nationalitäten, sollten Sie im Ehevertrag festlegen, nach dem Recht welchen Randes eine eventuelle Scheidung durchgeführt wird. Dies ist besonders dann wichtig, wenn eine Partei vermögender als der andere ist.
- Verschuldete: Wer sich in einen Menschen verliebt, der hohe Schulden auf seinen Schultern trägt, muss nicht zwingend vor der Eheschließung zurückschrecken. In diesem Fall tritt die Zugewinngemeinschaft automatisch in Kraft. Sie kommt im Grunde der Gütertrennung gleich. Das Vermögen wird getrennt, sodass jeder Partner für seine Schulden haftet.
Nachträgliche Gütertrennung: Voraussetzungen und Kosten
Eine nachträgliche Gütertrennung ist möglich, wenn sie beide Ehepartner vereinbaren. Ohne die Zustimmung einer Partei wird es schwierig. Grundsätzlich muss eine Liste mit allen Vermögenswerten erstellt werden, die zeigt, was jedem Partner zugeordnet wird. Je nachdem, wie lange die Ehe läuft, kann die Erstellung dieser Liste sehr viel Zeit in Anspruch nehmen.
Neben dem zeitlichen Aufwand kommen zudem sehr hohe Kosten auf das Ehepaar hinzu. Zusätzlich ist eine notarielle Beglaubigung nötig. Das Honorar des Notars richtet sich am Vermögenswert des Ehepaares - dieser ist im Laufe der Jahre womöglich angestiegen, weshalb eine nachträglich Gütertrennung in den meisten Fällen teurer ist als bei der Eheschließung. Eine Beratung einen Anwalt, der Erfahrung im Bereich Familienrecht hat, sollte ebenfalls nicht fehlen.
Das Paar kann bei der nachträglichen Gütertrennung Kosten sparen, indem es sich bei der Aufstellung und Zuordnung der Vermögenswerte keine Fehler leistet. Ein zusätzlicher Gang zum Notar würde zusätzliche Kosten verursachen.