Ein Testament für Ehepartner – das ist immer wieder ein wichtiges Thema. Viele Paare scheuen sich davor, über das Thema Erbe zu sprechen. Dabei ist es ungemein wichtig. Paare, die es versäumen, zu Lebzeiten alles gut zu regeln, sind oft schlechter dran. Der Leidtragende ist dann der überlebende Partner. Deswegen besser rechtzeitig vorsorgen und auf Nummer Sicher gehen.
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Welches Testament für Ehepartner bietet sich an?
Besonders wenn es Kinder in einer Ehe gibt, ist die Erbfolge nicht mehr ganz so einfach. Denn dann erbt im Sterbefall nicht mehr allein der Ehepartner sondern auch die Kinder. Gerade wenn es mehrere Kinder gibt, kann das schwierig werden. Besitzen die Eheleute eine Immobilie, die selbst bewohnt ist, sollte unbedingt ein Berliner Testament gemacht werden. Das empfehlen Experten immer wieder. Auch wenn andere Besitztümer oder anderes Vermögen da ist, sollte der Erbfall klar geregelt sein. Im Normalfall, wenn kein Testament da ist, erbt der hinterbliebene Ehepartner 50% der Erbmasse. Die anderen 50% werden unter den Kindern aufgeteilt. Das kann schnell zum Problem werden, wenn das Ehepaar in einem Eigenheim gewohnt hat, dass jetzt nicht mehr zu 100% dem Hinterbliebenen Ehepartner sondern auch dessen Kindern gehört. Möchten die Kinder ihren Erbteil sofort haben, kann das unter Umständen zu einem Verkauf führen. Das ist in der Regel nicht gewollt. Ein Berliner Testament regelt diesen Fall. Das gesamte Erbe geht zunächst an den hinterbliebenen Ehepartner. Die Kinder erben erst nach dessen Tot. So ist z.B. das Eigenheim sicher.
Testament für Ehepartner – So geht es
Prinzipiell reicht es aus, wenn Sie das Testament handschriftlich an einem sicheren Ort verwahren. Im Erbfall kann es beim Amtsgericht vorgelegt werden. Sicher gehen Sie, wenn Sie sich von einem Anwalt bzw. eine Notar beraten lassen. Er setzt für Sie das Testament auf und hinterlegt es beim Amtsgericht. Dort wird das Testament im Sterbefall dann automatisch eröffnet.