Die Liebe kennt bekanntlich keine Grenzen. Inzwischen lernen sich viele Paare entweder im Urlaub oder sogar über das Internet kennen und lieben. Mit dem Liebesglück kommt auch der Wunsch nach einem gemeinsamen Leben und einer Hochzeit auf. Damit der Lebenstraum auch wie gehofft in Erfüllung geht, müssen für die internationale Heirat jedoch umfassende Vorbereitungen getroffen werden. Dazu gehört unter anderem eine Vielzahl an Dokumenten, die rechtzeitig vor der Hochzeit mit der oder dem Liebsten angefordert und ausgefüllt werden müssen. Wir zeigen welche Dokumente zwingend für die Hochzeit mit einem Ausländer benötigt werden und welche Dinge unbedingt beachtet werden müssen.
Inhaltsverzeichnis
Welche Voraussetzungen müssen für eine Eheschließung erfüllt sein?
Für eine Heirat mit einem Ausländer ist nicht nur das in Deutschland herrschende Recht maßgebend, sondern auch die rechtlichen Bestimmungen des Heimatlandes des Ehepartners müssen bei der Eheschließung berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass nach dem Recht des Herkunftlandes keinerlei Gründe gegen die Heirat sprechen dürfen und auch keine Ehehindernisse bestehen. Dazu zählt zum Beispiel die Volljährigkeit des Partners, die für eine Eheschließung erreicht sein muss. In manchen Ländern ist auch die kirchliche Trauung des Brautpaars Vorschrift. Nur wenn all diese Voraussetzungen bei der Eheschließung erfüllt werden, dürfen die Ausländer in Deutschland heiraten. Das Gleiche gilt auch, wenn man als deutscher Staatsbürger im Ausland heiraten möchte.
Da sich diese Voraussetzungen je nach Heimatland unterscheiden, muss der ausländische Partner beim deutschen Standesamt ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis vorlegen, das von der zuständigen Behörde im Heimatland ausgestellt wird. Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt, dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden und nichts gegen eine Eheschließung spricht. Ausgestellt wird ein Ehefähigkeitszeugnis von nahezu allen EU-Mitgliedsstatten und auch anderen Ländern. Dazu gehören:
- Bulgarien
- Finnland
- Dänemark
- Großbritannien
- Irland
- Griechenland
- Italien
- Niederlande
- Österreich
- Schweden
- Polen
- Norwegen
- Türkei
- Spanien
- Ungarn
- Tschechien
- Portugal
- Schweiz
- Slowakei
- Luxemburg
- Tansania
- Mosambik
- Kenia
- Japan
- Neuseeland
Selbstverständlich ist eine Heirat auch möglich, wenn die Braut oder der Bräutigam aus keinem der oben aufgeführten Länder stammt. In diesem Fall muss der ausländische Bürger beim deutschen Standesamt eine Befreiung auf die Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beantragen. Hierüber entscheidet im Anschluss das Oberlandesgericht, das je nach Fall individuell entscheidet, ob eine Heirat unter diesen Voraussetzungen möglich ist. Liegt die Genehmigung vor, müssen sich die Brautleute jedoch zügig für die geplante Eheschließung entscheiden. Denn die Befreiung ist nur für einen Zeitraum von sechs Monaten gültig. Sollte diese Zeit verstreichen, muss die Befreiung nochmals genehmigt werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Hochzeitsplanung schon frühzeitig beginnt und alle notwendigen Dokumente so früh wie möglich beschafft werden.
Wird für die Heirat eine Aufenthaltserlaubnis benötigt?
Grundsätzlich benötigt jeder Besucher, der nicht aus der EU stammt, ein Visum für die Einreise nach Deutschland. Auch wenn die Braut oder der Bräutigam nach der Heirat nicht in Deutschland leben möchte, wird für die Hochzeit zwingend eine Aufenthaltserlaubnis benötigt. Bei Ausländern, die bereits durch ein Studium in Deutschland oder als Arbeitnehmer über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügen, wird das Visum natürlich nicht benötigt.
Für die Eheschließung muss ein nationales Visum zwecks Heirat in Deutschland beantragt werden. Mit diesem darf die Braut oder der Bräutigam zunächst drei Monate in Deutschland bleiben, eine Verlängerung um weitere drei Monate ist in der Regel problemlos möglich. So bleibt dem Brautpaar genügend Zeit, um alle notwendigen Hochzeitsvorbereitungen zu treffen. Da sowohl der Aufenthalt als auch die Gültigkeit des Ehefähigkeitszeugnisses beziehungsweise der Befreiung auf sechs Monate beschränkt ist, sollte man sich rechtzeitig erkundigen, welche Dokumente im Einzelfall benötigt werden und wie lange es dauert, bis diese ausgestellt sind. Mitunter kann die Vorbereitung mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Aufenthaltsrecht nach der Heirat
Nach der Eheschließung kann der ausländische Ehepartner die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen. Die Heirat mit einem deutschen Partner erlaubt den ausländischen Staatsbürgern jedoch nicht automatisch der Aufenthalt in Deutschland. Sprechen schwerwiegende Gründe gegen die Aufenthaltserlaubnis, kann diese auch verwehrt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine eheliche Lebensgemeinschaft nach der Heirat nicht besteht, wenn Straftaten begangen wurden oder bereits ein Einreise- oder Aufenthaltsverbot besteht.
Werden alle Voraussetzungen für einen Aufenthalt in Deutschland erfüllt, wird die Aufenthaltserlaubnis zunächst für drei Jahre erteilt. Danach kann diese in eine zeitlich unbegrenzte Niederlassungserlaubnis umgeändert werden. Hierfür müssen jedoch alle gesetzlich vorgegebenen Integrationsbedingungen erfüllt werden.