Neben der Anmeldung zur Trauung im Standesamt gibt es noch einige Behördengänge rund um die Trauung. Um diese geht es im 2. Teil dieser Serie. Denn an diese denkt man nicht sofort, wenn man über die Hochzeit spricht. Sie gehören dennoch auf die Todo-Liste.
Inhaltsverzeichnis
Übersicht über die Behördengänge rund um die Trauung – Vor der Hochzeit
- ggf. Vaterschaftsanerkennung
- ggf. Meldebescheinigung einholen
- ggf. Abschrift aus dem Geburtenregister besorgen
- ggf. Scheidungsurkunde besorgen
- ggf. Sterbeurkunde eines verstorbenen Ehepartners einholen
Übersicht über die Behördengänge rund um die Trauung – Nach der Hochzeit
- ggf. Ausweisdokumente ändern lassen: Das ist dann nötig, wenn man seinen Nachnamen geändert hat. Hier sollten Paare, die sofort nach der Hochzeit eine Hochzeitsreise ins Ausland planen, aufpassen. Denn die Erstellung eines neuen Reisepasses dauert oft mehrere Wochen. Ein Express-Reisepass geht schneller, kostet aber auch mehr.
- Namensänderung bekannt geben: Auch bei vielen anderen Stellen muss die Namensänderung bekannt gegeben werden. Dazu gehören u.a. die Bank, die Krankenkasse, Versicherungen, Online-Shops, diverse Verträge (Handy, Mietvertrag, Versorgungsdienstleister) und der Arbeitgeber. Am besten ist es, man bereitet schon vor der Hochzeit ein allgemeines Schreiben vor, das man an alle Behörden, Ämter und Dienstleister versenden kann. Oftmals geht das auch per E-Mail. Bei einigen Stellen werden Sie Ihr neues Ausweisdokument benötigen. Auch im Führerschein muss der Name angepasst werden. Erst wenn der neue Nachname überall bekannt gegeben wurde, sollte man den Namen am Briefkasten tatsächlich ändern.
- Ehevertrag: Paare, die sich für einen Ehevertrag entscheiden, können sich schon vor der Eheschließung dazu beraten lassen. Dann ist zum Trautermin alles unter Dach und Fach.
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament: Auch an diese Dinge sollte man denken. Besprechen Sie, ob Sie sich schon zur Eheschließung darum kümmern möchten. Sinnvoll ist es. Denn man weiß nie, was passiert. Und so sind dann alle Behördengänge rund um die Trauung erledigt.