Behördengänge rund um die Hochzeit sind jetzt nicht gerade das, worauf das glückliche Paar sich am meisten freut. Dennoch müssen sie erledigt werden. Leider sind diese Todos auch mit Kosten verbunden. Was alles zu tun ist, damit die Trauung überhaupt stattfinden kann und damit auch nach der Hochzeit alles richtig geregelt ist, haben wir in der kommenden Serie zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
Behördengänge rund um die Hochzeit - Anmeldung
Damit die Trauung überhaupt stattfinden kann, muss man die Hochzeit anmelden. Das ist sicherlich jedem Brautpaar klar. Hier eine Übersicht:
Anmeldung zur Eheschließung
Was man früher das „Aufgebot bestellen“ nannte, heißt heute ganz pragmatisch „Anmeldung zur Eheschließung“. Dazu muss man zu seinem örtlichen Standesamt gehen. Das sollten Braut und Bräutigam gemeinsam machen. Es ist auch möglich, dass einer der beiden Verlobten dem anderen eine Vollmacht ausstellt. So kann die Braut oder der Bräutigam alleine zur Anmeldung gehen. Mitzubringen sind ein Ausweisdokument sowie eine Abschrift aus dem Geburtenregister. Achtung hiermit ist nicht einfach die Geburtsurkunde gemeint. Eine Abschrift aus dem Geburtenregister bekommt man beim Standesamt der Gemeinde, in der man geboren wurde. Ist man nicht deutscher Staatsbürger und heiratet in einer Stadt, in der man nicht mit Wohnsitz gemeldet ist, ist zusätzlich eine Aufenthaltsbescheinigung nötig. Hat das Paar bereits gemeinsame Kinder, muss bei der Anmeldung zur Trauung auch die Geburtsurkunde des Kindes mitgebracht werden. In dieser sollte der zukünftige Ehepartner als Vater eingetragen sein.
Behördengänge rund um die Hochzeit – Zweite Ehe
Wer schon einmal verheiratet war, benötigt zusätzliche Dokumente, wie eine Eheurkunde der ersten Ehe, die einen Auflösungsvermerk enthält. Diese bekommt man beim Standesamt, bei dem man damals geheiratet hat. Ist der vorherige Ehepartner verstorben, benötigt man eine Sterbeurkunde. War man bereits mehrfach verheiratet, müssen alle Ehen sowie die Gründe, die zur Auflösung geführt haben, angegeben werden. Ähnliche Dokumente sind auch zu erbringen, wenn man bereits eine Lebenspartnerschaft geführt hat.