Die Trauung ist einer der bedeutendsten Momente im Leben eines Paares. Damit die Hochzeit jedoch zu einem unvergesslichen Erlebnis wird, sollte die Planung schon mehrere Monate im Voraus beginnen. Dennoch können unerwartete Ereignisse dazu führen, dass die Hochzeit trotz ausgiebiger Vorbereitungen abgesagt werden muss. Zu allem Überfluss fordern Hotels, Catering oder andere Dienstleister dennoch eine Entschädigung für den finanziellen Verlust. So können sich die Kosten trotz einer Absage der Veranstaltung durchaus auf mehrere Tausend Euro summieren. Was also tun, wenn Braut oder Bräutigam plötzlich krank werden oder ein Todesfall die Familie erschüttert und die Hochzeit nicht stattfinden kann? In diesem Fall erweist sich eine Hochzeitsversicherung, die für alle Kosten eintritt, als überaus praktisch. Nachfolgend zeigen wir, welche Leistungen eine Hochzeitsversicherung bietet und wann sie sinnvoll ist.
Inhaltsverzeichnis
Welche Leistungen bietet eine Hochzeitsversicherung?
Auch wenn die Hochzeitsvorbereitungen bereits mehrere Monate im Voraus beginnen, sollten auch unerwartete Ereignisse, die zu einer Verschiebung der Trauung und der Feier führen können, eingeplant werden. Hierzu zählen etwa eine Krankheit der Braut oder des Bräutigams, ein Krankenhausaufenthalt, ein Unfall und auch ein Todesfall innerhalb der Familie. Aber natürlich auch seitens des Veranstalters kann es zu Schwierigkeiten kommen. Aus diesem Grund ist zum Beispiel auch die Insolvenz des Veranstalters oder Veruntreuung von getätigten Anzahlungen über die Hochzeitsversicherung abgedeckt. Sollte eines dieser Ereignisse die Verschiebung der Hochzeit bewirken, kommt die Versicherung für alle entstehenden Kosten auf und das Brautpaar ist dadurch vor einem finanziellen Schaden geschützt.
Damit auch Ereignisse im engen Familienkreis abgesichert sind, sollte das Brautpaar beim Abschluss der Versicherung unbedingt darauf achten, dass nicht nur die Braut und der Bräutigam, sondern auch die Kinder, Eltern, Geschwister und andere Personen, die besonders wichtig für das Paar sind, über die Hochzeitsversicherung abgesichert sind. Dadurch wird gewährleistet, dass auch, wenn die Kinder oder Eltern krank sind, die Hochzeit verschoben werden kann und keine hohen Kosten auf das Brautpaar zukommen.
Wann übernimmt die Versicherung die Kosten nicht?
Eine Hochzeitsversicherung tritt nur dann ein, wenn die Hochzeit durch Krankheit, Insolvenz des Veranstalters oder Unwetterschäden verschoben werden muss. Entscheidet sich das Paar aus eigenem Willen gegen die Hochzeit und sagt diese ab, dann kommt die Versicherung auch nicht für die dadurch entstandenen Kosten ein. Das Gleiche gilt auch, wenn einer der Partner plötzlich kalte Füße bekommt und nicht vor den Traualtar treten möchte.
Auch wenn die Krankheit der betroffenen Person bereits bei Abschluss der Hochzeitsversicherung bestand oder absehbar war, dass durch den Gesundheitszustand die Hochzeit nicht stattfinden kann, lehnt die Versicherung in der Regel die Übernahme der Kosten ab. Bei Menschen mit chronischen Erkrankungen sollte sich das Brautpaar im Vorfeld informieren, inwieweit die Versicherung die Kosten für Ausfälle übernimmt.
Ist eine Hochzeitsversicherung sinnvoll?
Auch wenn die Hochzeitsversicherung vor einem hohen finanziellen Schaden schützt, so ist der Abschluss dennoch nicht immer notwendig. Wenn die Hochzeit im kleinen Rahmen geplant wird, dann fallen die Kosten, im Falle einer Absage, in der Regel nicht allzu hoch aus. Da die meisten Versicherungen eine Selbstbeteiligung beinhalten, sollte man daher vor dem Abschluss prüfen, ob die anfallenden Kosten diesen Betrag übersteigen.
Eine Hochzeitsversicherung ist vor allem für Paare, die eine große Hochzeit mit vielen Gästen planen, überaus sinnvoll. Denn hier können mitunter mehrere Tausend Euro Entschädigung anfallen, wenn die Hochzeit an dem ursprünglich geplanten Termin nicht stattfinden kann.
Grundsätzlich muss natürlich jeder selbst entscheiden, inwieweit er das Risiko tragen kann und wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer Absage ist und die Vor- und Nachteile für sich abwägen. Denn immerhin ist auch die Hochzeitsversicherung mit Kosten zwischen 200 und 300 Euro verbunden. Allerdings übernimmt die Versicherung dann auch Kosten in Höhe von bis zu 10.000 Euro oder mehr – je nach vertraglich vereinbarter Versicherungssumme.