Was bedeutet eine Verlobung rechtlich? Diese Frage wird immer wieder gestellt. Früher war es in der Tat so, dass mit dem Zeitpunkt der Verlobung der rechtliche Status von Braut und Bräutigam ein anderer war. Man erwarb sozusagen einen Anspruch auf die Heirat. Ist das heute noch so? Welche Aussagekraft hat eine Verlobung? Was bedeutet es, wenn man die Verlobung löst?
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Wann ist man „rechtskräftig“ verlobt?
Wichtig zu wissen, ist, dass man keine besondere Form einhalten muss, um sich zu verloben. Egal ob man ganz romantisch einen Heiratsantrag macht und der Liebsten oder dem Liebsten einen Verlobungsring schenkt oder ob man gemeinsam die Entscheidung trifft, dass eine Hochzeit eine gute Idee wäre, die Verlobung gilt. Es braucht keiner besonderen Form. Man kann sich auch heimlich verloben. Allerdings ist die Verlobung dann nicht nachzuweisen, da man keine Zeugen hat. Ohnehin möchte man ein so freudiges Ereignis am liebsten sofort verkünden. Eltern und Freunden sagt man es am gerne persönlich, wenn man sich verlobt hat. Steht der Hochzeitstermin noch aus, kann man auch an andere Verwandte eine Verlobungskarte schicken. Ansonsten reicht auch die Einladung zur Hochzeit. Ohnehin spricht sich so eine Neuigkeit schnell herum.
Welche Rechte hat man, wenn man verlobt ist?
Mit einer Verlobung hat man kaum mehr Rechte als vorher. Erst, wenn ein Paar verheiratet ist, ändert sich das. Im Falle einer Straftat kann man, wenn man verlobt ist, die Aussage verweigern. Mit der Verlobung erwirbt man allerdings keinesfalls einen Anspruch auf die Heirat. Früher konnte man, wurde die Verlobung aufgehoben, eventuell eine Entschädigung verlangen. Das ist heute nicht mehr so. Lediglich Kosten, die für gemeinsame Anschaffungen bzw. für die Organisation der Hochzeit entstanden sind, kann man ggf. zurückfordern. Das gilt auch für die Eltern von Braut und Bräutigam, sollte das Verlöbnis gelöst werden. Haben die Eltern bereits Geld für die Hochzeit ausgegeben, kann dieses zurückgefordert werden, sollte es nicht zur Hochzeit kommen. Um die Verlobung rechtlich zu lösen, benötigt es ebenfalls keiner bestimmten Form. Es genügt, wenn einer der beiden Partner nicht mehr heiraten möchte. Damit ist die Verlobung sofort aufgehoben.
Welche Pflichten hat man, wenn man verlobt ist?
Keine Rechte, keine Pflichten. Mit dem „Ja“ zum Heiratsantrag verpflichtet man sich zu nichts. Überlegt man es sich später anders, ist das schade und bringt eine Menge an Ärger und traurigen Stunden mit sich. Rechtlich ist man aber aus dem Schneider. Dennoch sollte man sich einen solchen Schritt gut überlegen. Schließlich geht es hier um starke Gefühle.
Wie lange besteht eine Verlobung rechtlich?
Eine Verlobung kann jederzeit formlos aufgelöst werden. Hier muss jeder selbst wissen, wie er diese weitreichende Entscheidung seinem Partner mitteilt. Ohne Auflösung besteht eine Verlobung bis zur Hochzeit oder bis zum Tod eines der beiden Partner. Es ist theoretisch also durchaus möglich, Jahrzehnte lang verlobt zu sein, ohne den Schritt vor den Traualtar zu wagen. Ob das jeder Partner oder jede Partnerin mitmachen möchte, sei dahin gestellt.