Die wahre Liebe richtet sich nicht nach Konventionen, sondern nur nach den Gefühlen. Wenn ein Paar zusammengefunden hat, dann spielen Religion, Alter oder Geschlecht meist eine untergeordnete Rolle für die gleichgeschlechtliche Hochzeit. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften stellen längst kein Tabu mehr in unserer Gesellschaft dar und werden vom Umfeld inzwischen weitestgehend akzeptiert. Selbstverständlich hegen auch gleichgeschlechtliche Partner den Wunsch, ihrer Liebe Ausdruck zu verleihen und den Bund fürs Leben einzugehen. Lange Zeit hatten homosexuelle Paare jedoch keine Möglichkeit diesen Herzenswunsch auch in die Tat umzusetzen. Seit dem Jahr 2001 können allerdings auch Paare, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben, eine eingetragene Lebenspartnerschaft schließen.
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Gleichgeschlechtliche Hochzeit – nur mit Abstrichen möglich
Die Verpartnerung – wie die gleichgeschlechtliche Ehe auch genannt wird – bietet homosexuellen Paaren die Möglichkeit den Bund fürs Leben auch offiziell und vor dem Gesetz einzugehen. Durch diese eingetragene Lebenspartnerschaft erlangen die gleichgeschlechtlichen Paare in vielen Bereichen die gleichen Rechte und auch Pflichten, wie etwa im Steuer- oder Sozialrecht. Dennoch ist die Verpartnerung nicht mit einer herkömmlichen Eheschließung vergleichbar und es bestehen noch immer viele Einschränkungen. So dürfen homosexuelle Lebenspartner zum Beispiel gemeinsam keine Kinder adoptieren.
Auch eine kirchliche Hochzeit wird gleichgeschlechtlichen Paaren verwehrt. Als Alternative können die Paare jedoch im Rahmen einer freien Trauungszeremonie nochmals ihr Ja-Wort geben. Die freien Trauungszeremonien sind unabhängig vom Glauben und daher nicht mit einer kirchlichen Trauung gleichzusetzen. Dennoch stehen sie dieser in Bezug auf die Feierlichkeit in nichts nach. Die freien Trauungszeremonien können je nach Wunsch entweder in der Kirche (sofern diese es ermöglicht), im eigenen Garten, am Strand oder auch auf hoher See auf einem Schiff durchgeführt werden. Dadurch können die Paare genau den Ort wählen, den sie sich für den schönsten Tag im Leben wünschen.
Zusätzlich ermöglichen manche Kirchen und Glaubensgemeinschaften die Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren. Hierbei erbittet das Paar Gottes Segen für ihre Verbindung. Paare, die eine Segnung wünschen, sollten jedoch beachten, dass katholische Kirchen diese bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften in der Regel ablehnen. Liberaler hingegen erweisen sich evangelische Kirchen. Viele Kirchengemeinden führen inzwischen auch die Segnung von homosexuellen Paaren durch. Hierfür wird allerdings im Vorfeld die Genehmigung der Kirchengemeindeleitung und des örtlichen Pfarrers benötigt. Seit dem Jahr 2011 führt auch die Neuapostolische Kirche Segnungsgebete durch. Diese finden jedoch nicht im Rahmen eines Gottesdienstes statt.
Welche Voraussetzungen müssen für eine gleichgeschlechtliche Hochzeit erfüllt werden?
Um eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen müssen die Partner ebenso wie bei der Ehe verschiedene Voraussetzungen erfüllen. So müssen die Partner das gleiche Geschlecht haben, dürfen nicht verheiratet sein oder bereits eine Lebenspartnerschaft mit einem anderen Partner eingegangen sein und dürfen weder direkt miteinander verwandt sein. Zusätzlich müssen die Lebenspartner das 18. Lebensjahr vollendet haben. Werden all diese Voraussetzungen erfüllt, steht einer gleichgeschlechtlichen Ehe nach dem deutschen Lebenspartnerschaftsgesetz nichts mehr im Wege.
Wo findet die gleichgeschlechtliche Hochzeit statt?
Wie auch für die standesamtliche Hochzeit ist für die gleichgeschlechtliche Verbindung das Standesamt zuständig. Lediglich in Bayern gelten andere Vorschriften. Hier können die gleichgeschlechtlichen Paare die Erklärung zur Lebenspartnerschaft auch beim Notar abgeben.
Grundsätzlich unterscheiden sich die Vorbereitungen für die gleichgeschlechtliche Ehe kaum von der herkömmlichen standesamtlichen Eheschließung. Ebenso wie bei einer standesamtlichen Hochzeit muss die Verpartnerung im Vorfeld beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Wenn möglich sollten die Paare einen Termin mit dem Standesbeamten vereinbaren, an dem zum einen besprochen werden kann, welche Dokumente zwingend benötigt werden, und zum anderen der gewünschte Ablauf der Trauung, wie etwa Musikwünsche oder persönliche Ansprachen.
Welche Dokumente werden für die gleichgeschlechtliche Ehe benötigt?
Damit die Verpartnerung reibungslos abläuft, müssen die Partner bereits vor der Trauung verschiedene Dokumente vorlegen. Dazu gehören unter anderem die folgenden Unterlagen:
- Ein gültiger Personalausweis
- Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift des Stammbuches (für Partner, die in einem anderen Ort geboren wurden)
- Aufenthaltsbescheinung (wenn einer der Partner nicht am Ort des Standesamts gemeldet ist)
- Scheidungsurkunde (wenn einer der Partner bereits verheiratet oder verpartnert war)
- Sterbeurkunde (für Partner, die verwitwet sind)