Eine Hochzeit ist nicht günstig. Um eine wirkliche Traumhochzeit zu feiern, sind einige Positionen zu organisieren und natürlich auch zu bezahlen. Schnell stellen Brautpaare sich die Frage, ob die Eheringe steuerlich absetzbar sind? Tatsächlich ist ein Teil der Kosten für die Hochzeitsfeier bei der Einkommensteuer absetzbar. Doch ganz so einfach, wie man sich das wünscht, ist es tatsächlich nicht. Hier ein paar Tipps, wie ihr bei eurer Hochzeit wenigstens ein bisschen sparen könnt.
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Welche Kosten fallen für eine Hochzeit an?
Diese Frage bringt eine Antwort mit einer sehr langen Liste mit sich. Denn tatsächlich hat man für eine klassische Hochzeitsfeier sehr viele Ausgaben. Diese sind oft nicht niedrig. Natürlich kommt es beim Gesamtbetrag auch auf die Anzahl der Gäste an. Doch einige Positionen sind auch unabhängig davon. Die meisten Hochzeiten kosten eine fünfstellige Summe. Diese Positionen müssen bezahlt werden:
- Brautkleid und Bräutigamanzug
- Eheringe
- Hochzeitsmenü oder -buffet
- ggf. Übernachtungen für die Gäste
- Hochzeitslimousine- oder Kutsche
- Gebühren im Standesamt
- Blumenschmuck und Brautstrauß
- Hochzeitsdekoration
Können die Kosten für eine Hochzeit steuerlich abgesetzt werden?
Zunächst einmal heißt die Antwort: Nein. Denn eine Hochzeit wird nicht als außergewöhnliche Belastung gewertet, wie das z.B. bei einem Todesfall oder einer Scheidung der Fall ist. Diese Kosten können direkt von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Eine Hochzeitsfeier dagegen wird als private Veranstaltung gewertet, für die die Kosten selbst zu tragen sind. Dennoch hat man Möglichkeiten, Ausgaben bei der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen. Allerdings sind die Kosten für die Eheringe nicht steuerlich absetzbar. Dennoch wird die Freude beim Kauf und erst recht beim Tauschen der Trauringe riesig sein. Diese Ausgabe lohnt sich so oder so.
Welche Kosten für eine Hochzeit können steuerlich geltend gemacht werden?
Um dennoch ein bisschen zu sparen, können ggf. einige der Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt für sogenannte „Haushaltsnahe Dienstleistungen“. Diese Ausgaben können immer, egal ob in Bezug auf eine Feier oder nicht, abgesetzt werden. Abgesetzt werden können Kosten von maximal 20.000 € im Jahr, d.h. man kann so maximal 4.000 € im Jahr einsparen. Denn man bekommt bei haushaltsnahen Dienstleistungen 20 % der Kosten erstattet. Nicht absetzbar sind allerdings die Materialkosten. Hier eine Übersicht:
- Reinigung der Wohnung, z.B. nach dem Polterabend oder nach der Verlobungsfeier. Auch wenn die Hochzeit zu Hause gefeiert wird, kann die Reinigung abgesetzt werden.
- Hochzeitsdekoration: Unter Umständen kann das Dekorieren der Räume von der Steuer abgesetzt werden. Sollte die Deko gebastelt werden und es fallen dafür Kosten an, ist die Arbeitszeit auch absetzbar. Achtung: Die Kosten für Dekoration an sich kann nicht steuerlich geltend gemacht werden.
- Hochzeitsmenü: Feiern Sie im kleinen Kreis und engagieren einen Koch, kann das ggf. als Haushaltsnahe Dienstleistung gelten. Hier muss abgewogen werden.