Eine der vielen Überlegungen, die ein Paar rund um die Hochzeit anstellt, ist, ob man sich in der Ehe für ein gemeinsames Konto entscheidet. In der Generation der Eltern war ein gemeinsames Konto in den meisten Ehen üblich. Doch da war die Situation oft auch anders. Häufig kam es vor, dass nur ein Ehepartner erwerbstätig war. Das ist heute in den meisten Beziehungen nicht mehr so. Dennoch gibt es ein paar Gründe, die auch in der heutigen Zeit noch für ein gemeinsames Konto sprechen. Hier mehr dazu.
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Gemeinsames Konto – Die Möglichkeiten
Natürlich ist es nach wie vor möglich, dass Sie als Ehepartner ein gemeinsames Girokonto nutzen. Auf dieses Konto können Sie Ihre Gehälter und sonstigen Einkommen überweisen lassen. Auch kann davon alles bezahlt werden. Wenn Sie ohnehin alles zusammenlegen möchten, ist das in Ordnung. Dennoch möchten heutzutage die meisten Menschen ein eigenes Konto haben. Für viele ist das ein Teil der Privatsphäre, die ja trotz Ehe nicht aufgegeben werden muss. Ein zusätzliches gemeinsames Konto kann dennoch sinnvoll sein, wenn z.B. gemeinsame Investitionen getätigt werden, wie der Kauf einer Immobilie. Auf diese Konto kann dann jeder Ehepartner einen vereinbarten Betrag einzahlen. Auch kann es sinnvoll sein, den Ehepartner eine Vollmacht auf sein eigenes Konto zu erteilen. Allein im Notfall ist so jeder abgesichert.
Pro Gemeinsames Konto
- In Ehen, in denen die Ehepartner unterschiedlich viel verdienen, weil z.B. einer sich mehr um die Kinder kümmert, muss ohnehin Geld transferiert werden, damit es gerecht zugeht. Mit einem gemeinsamen Konto behalten beide die Übersicht. Das gemeinsame Konto kann auch zusätzlich zu einem eigenen Konto erfolgen. Davon werden den Dinge für den Haushalt und gemeinsame Anschaffungen bezahlt.
- Mit einem gemeinsamem Konto schaffen beide Ehepartner Transparenz. Auf Vollmachten kann verzichtet werden, da ohnehin jeder Zugriff hat.
Contra gemeinsames Konto:
- Privatsphäre ist auch in der Ehe wichtig und hat nichts damit zu tun, wie sehr ein paar sich liebt und wie hoch das gegenseitige Vertrauen ist. Wenn jeder Partner ein eigenes Konto hat, bleibt er eigenständig. Auch das Kaufen von Geburtstagsüberraschungen ist so einfacher.
- Ist ein Partner selbstständig, ist ohnehin ein eigenes Konto notwendig.
Verdienen die Ehepartner sehr unterschiedlich und gibt es einen Ehevertrag, der die Zugewinngemeinschaft ausschließt, ist ein eigenes Konto auch sinnvoll bzw. notwendig.