Die Planung einer Hochzeit bedarf immer einer Fülle von Informationen. Beginnend mit der Anmeldung der Eheschließung bis hin zur eingetragenen Lebenspartnerschaft beim zuständigen Standesamt. Die erste Frage, die wir uns gestellt haben, ist die nach erforderlichen Dokumenten. Ohne vollständige Unterlagen ist die Anmeldung einer Hochzeit nicht möglich – das gilt sowohl für die standesamtliche Trauung als auch für die kirchliche Hochzeit.
Inhaltsverzeichnis
Die Zivilehe – eine Jahrhunderte alte Tradition
Im Wandel der Zeit änderten sich das Selbstverständnis und die Rolle des Staates. Angetrieben von den Ideen des Humanismus sowie der Aufklärung wurde festgelegt, dass die Ehe nicht länger an eine Glaubensrichtung gebunden sein muss. Somit wurde es möglich, sie von einer staatlichen Stelle beurkunden zu lassen. Die kirchliche Trauung konnten Priester ausschließlich nach der Schließung der Zivilehe vornehmen. Die obligatorische Zivilehe gilt in Deutschland seit 1875. Damals war die Anwesenheit zweier Trauzeugen vonnöten, heute ist es ein staatlich bestellter Standesbeamter ausreichend. Nachdem die Gesetzgebung zum Ende des 20. Jahrhunderts weiter liberalisiert wurde, ist es gleichgeschlechtlichen Paaren seit 2001 möglich, in einigen Bundesländern ihre Lebenspartnerschaft beim Standesamt eintragen zu lassen. Die kirchliche Ehe ist seit 2009 auch ohne zuvor veranstaltete Zivilehe gestattet.
In Deutschland gilt auch heute noch, genau wie vor mehr als 100 Jahren, die Ehe nur dann als rechtsgültig, wenn ein Standesbeamter sie schließt. Diese amtliche Handlung folgt gewissen Vorschriften und Regeln, das bedeutet allerdings nicht, dass sie zwingend trocken und bürokratisch ablaufen muss. Die standesamtliche Trauung wird seit Ende des 19. Jahrhunderts als feierliche Zeremonie gestaltet. Erlaubt ist ein schöner Trauort, festliche Kleidung, Blumenschmuck sowie eine individuelle Ansprache. Selbst der Auftritt im weißen Hochzeitskleid ist nicht länger eine Exklusivität der kirchlichen Trauung.
Standesamt: Anmeldung zur Eheschließung
seinen Wohnsitz gemeldet hat. Zu beachten ist, dass man die Anmeldung frühestens sechs Monate vor der Trauung erfolgen kann. Wir konnten uns allerdings unseren Wunschtermin bereits ein Jahr im Voraus reservieren. Das ist nicht bei jedem Standesamt möglich. In der Regel reicht es, die Anmeldung zwei bis drei Monate vor der Eheschließung vorzunehmen. Welche Unterlagen genau vorzulegen sind, hängt von den Verhältnissen der beiden Verlobten ab. Allgemein ist Folgendes vorzulegen:
- Reisepass oder Personalausweis
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
- beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags
Ausländische Bürger bzw. diejenigen, die im Ausland geboren sind, müssen ihre Geburtsurkunde im Original mit einer Übersetzung ins Deutsche vorlegen.
Namensrecht beim Standesamt
Bei der Eheschließung ist es möglich, den Familiennamen zu ändern. Jedes Paar sollte dieses Thema vor der Hochzeit besprechen, damit es später keine Streitigkeiten gibt. Seit Jahren ist es Tradition, dass die Frau den Namen des Mannes annimmt. Es gibt aber auch Ausnahmen, grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten:
- Jeder Partner behält seinen aktuellen Namen, den er vor der Eheschließung besaß. Für die Kinder muss einer der Namen gewählt werden.
- Es besteht die Möglichkeit, einen gemeinsamen Ehenamen zu wählen. Dies ist entweder der Geburtsname der Frau oder des Mannes. In diesem Fall kann derjenige, dessen Geburtsname nicht gewählt wurde, diesen voranstellen oder anfügen. Die zukünftigen Kinder werden den gewählten Namen tragen.
- Besitzen beide Partner denselben Namen, ist die Bildung eines Doppelnamens nicht möglich.
Unterschied zwischen Familien- und Begleitname
- Der Begleitname wird lediglich angehängt, während der Familienname zur nächsten Generation übertragen wird.
- Die Kinder erhaltenen den Familiennamen nach den zuvor getroffenen Regelungen.
- Der Begleitname lässt sich nach der Heirat vom Standesamt anfügen oder entfernen lassen.
- Weitere Korrekturen sind nur im Fall einer Verwitwung oder Scheidung möglich.
- Der Familienname lässt sich nachträglich nicht mehr ändern.
Was das Namensrecht für Kinder bedeutet
- Insofern die Eltern nicht entscheiden können, welcher Familienname übertragen wird, entscheidet das Familiengericht (§1617, Abs. 2 BGB).
- Der eigene oder der Name der Kinder lässt sich nachträglich nicht mehr ändern.
- Wer neu heiratet, kann den eigenen oder den Namen der Kinder neu festlegen, vorausgesetzt der leibliche Vater oder die Mutter stimmen zu.
Standesamtliche Trauung mit Bedacht planen
Die Planung jeder Hochzeit wirft viele Fragen auf. Bei der Wahl des richtigen Termins können viele Überlegungen eine Rolle spielen. Das Datum ist in der Regel aus dem Grund so wichtig, weil sich ein Paar vor vielen Jahren genau dann getroffen hat. Wir folgten bei der Wahl des Datums einem ganz anderen Trend und ließen uns am 12.12.2012 trauen. Sobald das Datum steht, beginnt die richtige Planung. Es müssen Räumlichkeiten gemietet und alle Gäste eingeladen werden. Hier gilt: Je früher, desto besser. Beliebte Locations sind häufig über Monate hinweg ausgebucht.
Anschließend beginnt das Brautpaar mit der Dekoration und es werden die passenden Kleider für die Trauung gekauft. Dann kommt die alles entscheidende Frage der Trauringe. Mittlerweile sind Trauringe nicht mehr traditionell aus Gold gefertigt, es gibt viele weitere Materialien infrage. Für welches man sich entscheidet, hängt von mehreren Faktoren ab, dazu gehört natürlich der Preis, aber auch der eigene Geschmack. Platin, Palladium, Weißgold, Gelbgold - all das ist eine Geschmacksfrage. Das zukünftige Ehepaar sollte sich bei der Wahl der Trauringe viel Zeit lassen, schließlich werden sie diese Ringe womöglich für immer tragen.