Wer sich für den Bund der Ehe entscheidet, der ist oftmals geblendet von der tief empfundenen Liebe. Natürlich ist dies verständlich und absolut nachvollziehbar. Dennoch sollte man auch bei absoluter Verbundenheit nicht vergessen, dass man niemals vor einer Trennung gefeit ist. Jeden kann dies treffen und selbst wenn sich beide Parteien vornehmen in solch einer Situation fair zu bleiben, kann es natürlich ganz anders aussehen. Daher sollte man niemals auf eine gewisse Absicherung verzichten. Es gibt viele Punkte, die man bei einem Ehevertrag zwingend beachten muss.
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Hohe Scheidungsrate birgt Gefahren
Laut Statistiken werden rund 40 Prozent aller Ehen geschieden. In solchen Fällen greift das Gesetz und regelt die finanziellen Fragen, die zwischen den Partnern entstehen. Doch hierbei kann ein Ehevertrag eine Alternative darstellen. In diesem kann man jedoch nicht nur die finanziellen Belange bis ins Detail klären. Auch ein etwaiger Versorgungsausgleich und natürlich der Umgang mit eigenen Kindern ist oftmals Bestandteil. Nicht zwingend muss man den Ehevertrag vor der Ehe abschließen. Auch wenn man bereits verheiratet ist, kann man dies noch tun. Änderungen sind ebenfalls jederzeit möglich. Dafür ist jedoch ein gegenseitiges Einvernehmen notwendig, damit die Veränderungen auch rechtlich greifen. Weiterhin muss zur absoluten Rechtssicherheit ein Notar den Vertrag abschließen und im Abschluss beurkunden. Grundsätzlich verschafft ein Ehevertrag immer Sicherheit. Er vermeidet weiterhin, dass im Falle einer Trennung ein großer Streit ausbricht. Immerhin sind die wichtigsten Punkte bereits geklärt. Auch wenn die Emotionen in solch einer schweren Zeit hochkochen, wird man sich nicht um Finanzen und Kinder streiten.
Zugewinngemeinschaft und Versorgungsausgleich
Ein wesentlicher Punkt ist natürlich, dass eine klassische Ehe immer eine Zugewinngemeinschaft darstellt. Dies bedeutet, dass sämtliches Vermögen, welches erwirtschaftet wird, auch beiden Ehepartnern zusteht. Dies beinhaltet auch Erben und andere Vermögensverhältnisse. In einem Ehevertrag kann jedoch eine Gütertrennung vereinbart werden. In diesem Fall wird das Vermögen nicht ausgeglichen, sondern je nach Zugewinn aufgeteilt. Ein weiteres Problem entsteht oftmals bei dem Rentenanspruch. Sollte die Ehe zerbrechen, dann haben beide Partner die Möglichkeit auf eine Beteiligung an Rentenansprüchen zu bestehen. Dem kann in einem Ehevertrag jedoch widersprochen werden. Dies würde bedeuten, dass beide Ehepartner nach der Scheidung ausschließlich die eigene Rente beziehen und dabei auf Verpflichtungen des Gegenübers verzichten.
Unterhaltsanspruch bereits im Voraus festlegen
Laut Gesetz ist jener Partner mit dem höheren Einkommen im Trennungsfall unterhaltspflichtig. Auch wenn der Grundsatz der Eigenverantwortung gilt, ist der Partner zu großen Teilen dafür verantwortlich den ehemaligen Partner zu versorgen. Wenn die Ehefrau beispielsweise aufgrund der Kinderbetreuung nicht mehr in den erlernten Beruf zurückkehren kann, dann hat sie nach einer Scheidung auch einen Anspruch auf Unterhalt. Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, dann ist der Vater zudem verpflichtet, bis zu dem dritten Lebensjahr des Kindes Unterhalt zu bezahlen. Wer sich für einen Ehevertrag entscheidet, der kann jedoch offiziell auf Unterhaltszahlungen verzichten. Generell profitieren von dieser Entscheidung beide Parteien. Bei Bedarf lassen sich auch individuelle Regelungen festgelegt werden. Zum Beispiel ist es möglich, die Höhe des Unterhaltes oder aber auch die Dauer je nach eigenen Ansichten zu bestimmen. Damit ist im Falle einer Scheidung ein gewisser Rahmen gesteckt. Die individuellen Faktoren lassen sich natürlich in beide Richtungen beeinflussen. Sowohl keinerlei Zahlungen als auch bestimmte Summen sind möglich. Dies muss am Ende jedes Paar ganz persönlich entscheiden und kann so eine faire und vor allem passende Lösung finden, mit der beide am Ende zufrieden sind.
Ehevertrag nur mit Fachmann
Auch wenn die meisten davon ausgehen, dass sie sich niemals scheiden lassen, ist dies natürlich eine Wunschvorstellung. Ein Ehevertrag verschafft Sicherheit, dies gilt natürlich für beide Partner. Für die korrekte Erstellung sollte auch niemals auf einen Fachmann verzichtet werden. Es gibt an dieser Stelle sehr viele Ansprechpartner, die sich um eine schnelle und auch effektive Umsetzung bemühen. Das deutsche Gesetz birgt für Laien viele Stolperfallen. Wenn ein Ehevertrag lückenhaft verfasst wird, dann besteht immer die Gefahr, dass einer der Partner im Falle einer Trennung Rechtsmittel nutzt und dagegen angeht. Mit einem Fachmann kann man die einzelnen Punkte besprechen und er wird sie so formulieren, dass sie auch rechtssicher sind. Außerdem kann er mit hilfreichen Tipps und Informationen noch weitere Punkte zu bedenken geben. Denn natürlich kann man als Laie nicht alle Faktoren kennen, die man bei einem Ehevertrag bedenken muss.
Ehevertrag für Jedermann
Vor vielen Jahren herrschte der Glaube, dass ein Ehevertrag nur für reiche Menschen erschaffen wurde. Doch zwischenzeitlich hat sich diese Sicht sehr verändert. Ein Ehevertrag ist am Ende für jedes Ehepaar eine hilfreiche Stütze. Man kann die Finanzen im Falle einer Trennung ebenso regeln, wie den Umgang mit gemeinsamen Kindern und dem Vermögen. Dies birgt natürlich viel Sicherheit für beide Seiten. Schon bei Beginn der Ehe kann ausgeschlossen werden, dass im Falle einer Scheidung ein Partner bevorzugt behandelt wird. Außerdem sollten gerade Selbstständige und Unternehmer niemals auf einen Ehevertrag verzichten. Denn Unternehmen und Firmen werden einer Zugewinngemeinschaft zugerechnet. Das kann im Falle einer Trennung durchaus Probleme verursachen. In allen Fällen gilt es vorzusorgen, denn so wird böses Blut bei einer Scheidung vermieden.