Die Hochzeit ist der schönste Moment im Leben – damit dieser jedoch unvergesslich und in traumhafter Erinnerung bleibt, möchten viele Paare diesen Tag mit einem besonderen Erlebnis verbinden und im Land ihrer Träume heiraten. Auch wenn die Vorstellung, am Sandstrand in der Karibik oder in einer der großen Metropolen der Welt zu heiraten, überaus romantisch klingt, sind die Hochzeitsvorbereitungen mit sehr viel Bürokratie und Aufwand verbunden. Denn damit die Hochzeit im Ausland ohne Schwierigkeiten stattfinden kann, müssen alle benötigten Dokumente bereits vor der Abreise vollständig vorliegen. Dennoch sollte sich das Hochzeitspaar diese Umstände nicht zum Anlass nehmen, sich die Hochzeit am Wunschort im Ausland verderben zu lassen. Denn letzten Endes kommt es bei einer Auslandshochzeit ebenso wie bei jeder normalen Hochzeit in Deutschland nur darauf an, dass man sich rechtzeitig um die notwendigen Vorbereitungen kümmert.
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Die Hochzeit im Ausland rechtzeitig organisieren
Bei einer Traumhochzeit kommt es sicherlich auch darauf an, in welcher Kleidung man heiratet. Doch bevor man sich Gedanken darüber macht, welche Kleidung das Brautpaar tragen wird, sollte man sich darüber klar werden, an welchem Ort man heiraten möchte. In jedem Fall sollte man sich rechtzeitig um die Planung und Organisation der Hochzeit kümmern. Denn Planung und Organisation sind bei einer Hochzeit das A und O. So gehören zu einer Hochzeit im Ausland nicht etwa nur die Planung und die Buchung der Reise für Braut, Bräutigam und die Hochzeitsgäste, sondern auch die Planung der auf die Trauung folgenden Feierlichkeiten. Aber auch die benötigten Unterlagen müssen rechtzeitig angefordert werden. Je nachdem, in welchem Land das Brautpaar seine Trauungszeremonie vollziehen lassen möchte, werden von den Behörden andere Anforderungen gestellt. So kann es etwa erforderlich sein, dass einige Unterlagen noch vor der Abreise übersetzt und beglaubigt werden müssen, was entsprechend viel Zeit in Anspruch nimmt.
Sobald man weiß, in welchem Land man heiraten möchte, sollte man sich zeitig genug, im besten Fall bereits mehrere Monate vor der Trauung, bei den Behörden des entsprechenden Landes informieren, welche Unterlagen benötigt werden und in welcher Form diese vorliegen müssen. Die Behörden geben hierzu gerne Auskunft. Damit hat das Brautpaar schließlich ausreichend Zeit, sämtliche benötigten Unterlagen anzufordern, damit die Traumhochzeit im Ausland auch garantiert ein unvergesslicher Moment werden kann.
Hochzeit im Ausland – welche Unterlagen werden benötigt?
Bei einer Hochzeit im Ausland kommt viel Bürokratie auf das Brautpaar zu, da die entsprechenden Behörden zahlreiche Dokumente benötigen, um die Trauung durchführen zu können. Hierzu zählt in der Regel ein gültiger Reisepass, eine Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt des Wohnortes, eine Geburtsurkunde des Standesamtes im Geburtsort, bei Eheleuten im Alter unter 18 oder 21 Jahren ein Ehefähigkeitszeugnis, im Falle eines geschiedenen Partners die Heiratsurkunde mit amtlichem Hinweis auf die Auflösung der Ehe, bei verwitwetem Partner eine Sterbeurkunde sowie im Bedarfsfall auch ein Visum. Je nachdem, in welchem Land das Brautpaar heiraten möchte, können aber auch noch zahlreiche weitere Unterlagen benötigt werden. Auch diese gilt es, in jedem Fall rechtzeitig zu beantragen und vorzulegen.
Wünscht das Brautpaar nicht nur eine standesamtliche, sondern auch eine kirchliche Hochzeit im Ausland, bedarf es auch noch der Besorgung zusätzlicher Dokumente, welche die Religion der Brautleute nachweisen. Diese sollten nach Möglichkeit bereits in die entsprechende Landessprache übersetzt werden.
Hochzeit im Ausland – Ehe auch in Deutschland gültig?
Heiratet ein Brautpaar im Ausland, so ist die geschlossene Ehe selbstverständlich auch hierzulande gültig. Allerdings müssen hierfür die entsprechenden Voraussetzungen für eine Eheschließung nach dem dort gültigen Recht erfüllt worden sein. Ist dies der Fall, so kann die Ehe auch in Deutschland anerkannt werden. Hierfür müssen lediglich die Heiratsunterlagen bei den deutschen Behörden vorgelegt werden, welche in dem Land, in welchem die Trauung vollzogen wurde, ausgestellt wurden. Um deren Echtheit zu gewähren, bedarf es hier unbedingt einer Apostille, einem Siegel. Diese dient weltweit der Beglaubigung, durch welche die Echtheit sowohl des Dokuments selbst als auch der darauf befindlichen Unterschrift bestätigt. Eine entsprechend beglaubigte Heiratsurkunde kann im zuständigen Konsulat angefordert werden.
Möchte das Brautpaar seine im Ausland geschlossene Ehe auch in Deutschland anerkennen lassen, so kann es dies am Standesamt des eigenen Wohnortes vornehmen lassen. Allerdings ist dies nicht zwingend erforderlich. Dies bedeutet aber auch nicht, dass die Ehe dann nicht trotzdem auch in Deutschland gültig ist. Denn im Falle einer möglichen Trennung des Ehepaares muss die Ehe dennoch nach deutschem Recht geschieden werden.