Sonderurlaub zur Hochzeit bringt immer wieder Fragen auf? Wer hat ein Anrecht auf den Sonderurlaub? Gilt er nur für Braut und Bräutigam oder können auch nahe Verwandte von einem Tag Sonderurlaub profitieren? Bei oft nur 24 Tagen Urlaub im Jahr, sollte man hier nichts verschenken. Besonders für das Brautpaar ist ein zusätzlicher Tag Urlaub Gold wert. Denn im Jahr der Hochzeit ist ohnehin viel zu tun, wofür man ab und zu mal einen Tag frei braucht. Tatsächlich lässt sich die Frage, ob man zu einer Hochzeit Sonderurlaub bekommen kann, nicht ganz so einfach klären, wie man denkt. Denn es hängt auch vom Arbeitgeber ab, ob man den zusätzlichen Tag frei bekommt, wenn man heiratet. Daher sollte man sich rechtzeitig mit dieser Frage befassen und die Regelungen abklären. Der Sonderurlaub sollte dann auch frühzeitig eingereicht werden.
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Wie ist Sonderurlaub geregelt?
Tatsächlich ist nirgendwo festgeschrieben, dass man zur eigenen oder zur Hochzeit eines nahen Verwandten, wie z.B. des eigenen Kindes oder der Eltern, Sonderurlaub bekommen muss. Sonderurlaub kann bei triftigen Gründen gewährt werden. Das kann z.B. eine Hochzeit sein. Ob man den Sonderurlaub tatsächlich in Anspruch nehmen kann, hängt vom Arbeitgeber und ggf. von einem geltenden Tarifvertrag ab. Die meisten Arbeitnehmer bekommen einen Tag Sonderurlaub bei der eigenen Hochzeit. Wichtig ist dabei auch, dass der Lohn fortgezahlt wird. Eine unentgeltliche Freistellung ist kein wirklicher Sonderurlaub. Klären Sie die Konditionen daher sorgfältig, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
Zu welchen Anlässen kann man Sonderurlaub bekommen?
Es gibt einige Ereignisse, zu denen man Sonderurlaub bekommen kann. Dazu gehören die folgenden:
- Eigene Hochzeit
- Geburt eines Kindes
- Tod eines nahen Angehörigen
- Umzug
- Hochzeit der Eltern oder des Kindes
- Pflege eines Kindes
Andere Gründe für Sonderurlaub
Prinzipiell sind auch andere Gründe denkbar. Manche Arbeitgeber gewähren auch Sonderurlaub bei Jubiläen, wie z.B. der Silbernen oder der Goldenen Hochzeit. Bei Unklarheiten macht es Sinn sich direkt, mit dem Arbeitgeber zu besprechen. Der Sonderurlaub kann nur genommen werden, wenn die Hochzeit oder die Hochzeitsfeier auch auf einen Arbeitstag fällt. Man muss also wirklich verhindert sein und nicht zur normalen Arbeitszeit erscheinen können. Nachträglich kann der Sonderurlaub nicht genommen werden.
Tipp: Sonderurlaub im Arbeitsvertrag festhalten
Wichtig zu wissen ist, dass die Regeln für Sonderurlaub nicht einheitlich sind. Um ganz sicher zu gehen, sollte man sich mit seinem Arbeitgeber absprechen. Sicherlich wird man in den meisten Fällen eine gute Regelung finden. Beim Abschluss eines Arbeitsvertrags kann es auch sinnvoll sein, die Gründe für Sonderurlaub direkt im Vertrag festzuhalten. So beugt man Unsicherheiten vor. Nachzulesen sind die Regelungen für Sonderurlaub auch im geltenden Tarifvertrag.
Aus diesen Gründen sollten Sie nicht auf Ihren Sonderurlaub zur Hochzeit verzichten
Urlaub ist rares Gut. Natürlich möchte man sich hier nicht vom Arbeitgeber übervorteilen lassen. Deswegen sollte man genau darauf achten, worauf man tatsächlich Anspruch hat. Besonders weil die Reglungen nicht immer klar sind, wird kein Arbeitgeber von selbst auf Sie zukommen, um Ihnen den Sonderurlaub zu geben. Manchmal muss auch ein bisschen darum kämpfen. Das sollte man aber auf jeden Fall tun.
- Rechtsanspruch mit Tarifvertrag: Die meisten Arbeitnehmer, die über einen Tarifvertrag beschäftigt sind, haben eine Rechtsanspruch auf Sonderurlaub zur Hochzeit. Dieser ist klar geregelt.
- Urlaub dient der Erholung: Urlaubstage sind wertvoll. Die meisten Arbeitnehmer haben nur zwischen 24 und 30 Tagen Urlaub im Jahr. Einige Tage gehen davon für Erledigungen und wichtige Termine drauf. Besonders im Hochzeitsjahr ist viel zu erledigen, wofür man ab und zu mal einen Tag frei braucht. Etwas vom Urlaub sollte auch noch für eine Hochzeitsreise und zur Erholung übrig bleiben. Da kommt ein Tag zusätzlicher Sonderurlaub gut gelegen.
- Kein Rechtsstreit: Vor Gericht würde man mit hoher Sicherheit Recht bekommen, wenn man seine eigene Trauung als Grund für einen Tag Sonderurlaub angeben würde, um diesen einzuklagen. Natürlich möchte man wegen einer solchen Kleinigkeit keinen Ärger mit dem Arbeitgeber. Umgekehrt hat der Arbeitgeber allerdings auch kein Interesse an einem Rechtsstreit. Daher ist man als Arbeitnehmer in einer recht guten Verhandlungsposition was den Sonderurlaub zur Hochzeit angeht.
Ganz egal wie - Genießen Sie Ihren Hochzeitstag
Auch wenn es mit dem Sonderurlaub nicht klappen sollte, ärgern Sie sich nicht. Genießen Sie den Tag in vollen Zügen. Schließlich spricht man bei der eigenen Hochzeit vom „schönsten Tag im Leben“. Das möchte man sich nicht durch Streitigkeiten wegen eines Urlaubstags kaputt machen lassen.