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Namensänderung bei der Hochzeit – zahlreiche Varianten und Stolperfallen

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© Eigenes Bild

Wer sich für eine Hochzeit entscheidet, der muss im Vorfeld so einiges planen – doch gerade der neue Name sorgt dabei häufig für Verunsicherungen. In der heutigen Zeit gibt es zahlreiche Möglichkeiten, wenn es um den Familiennamen geht. Wer möchte, der kann beispielsweise seinen ursprünglichen Namen behalten, den Nachnamen des Gatten annehmen, oder sich für einen Doppelnamen entscheiden – doch bei all diesen Varianten muss natürlich einiges bedacht werden.

Der Ablauf einer ehelichen Namensänderung

Die eigene Namensänderung wird immer bei der Trauung auf dem Standesamt durchgeführt. Schon bei der Eheschließung werden beide Partner gefragt, für welchen Namen sie sich nach der Hochzeit entscheiden wollen. Während der Zeremonie erwähnt der Standesbeamte den zuvor gewählten Namen noch einmal und vergewissert sich so der Richtigkeit. Die nachfolgende Unterschrift muss bereits mit dem neuen Nachnamen getätigt werden und ab diesem Zeitpunkt ist die Änderung dann auch gültig. Nach der Hochzeit muss die Namensänderung jedoch allen offiziellen Stellen mitgeteilt werden. Außerdem ist es notwendig, dass Dokumente wie Führerschein und Personalausweis auf den neuen Namen geändert werden. Auch dies sollte bei der Planung entsprechend bedacht werden. Denn dieser Aufwand lässt sich nicht umgehen.

Der Klassiker: gemeinsamer Familienname

Nach wie vor entscheiden sich die meisten Frauen dafür, nach der Hochzeit den Namen des Ehemannes anzunehmen. Dies gilt noch immer als wahrer Klassiker und bewährt sich besonders dann, wenn die Braut nicht sonderlich an dem eigenen Geburtsnamen hängt. Ein gemeinsamer Nachname hat natürlich auch eine tiefsinnige Bedeutung. Es geht darum, dass ab diesem Moment beide Partner eine eigene Familie darstellen. Weiterhin wird die Braut auch von der Familie des Ehemannes aufgenommen, denn ab diesem Zeitpunkt trägt sie den Namen – was natürlich auch bedeutet, dass die gemeinsamen Kinder diesen Nachnamen annehmen werden. Wer sich für diese Variante entscheidet, der entscheidet sich für einen sehr klassischen Weg, der jedoch noch immer überaus beliebt ist.

Moderne Ehe mit eigenem Namen

Die moderne Ehe erfordert jedoch nicht, dass unbedingt einer der Partner den Nachnamen ändern muss. Auf Wunsch können beide Brautleute auch den bisherigen Namen beibehalten. Im Normalfall birgt dies keinerlei Gefahren. Allerdings müssen sich die Ehepartner natürlich einig sein. Denn oftmals fehlt bei dieser Variante der Namensänderung das Gemeinschaftsgefühl, welches durch einen klassischen Familiennamen erzeugt wird. Doch wenn niemand einen anderen Namen annehmen möchte, kann dies beim Standesamt entsprechend hinterlegt werden. Bei der Eheschließung verändert sich der Name beider Partner dann nicht. Dies hat zudem den Vorteil, dass im Anschluss auch keine Dokumente geändert werden müssen, denn immerhin bleiben beide Namen bestehen und es verändert sich nur der Lebensstand.

Doppelnamen ermöglichen Kompromisse

Oftmals kann man sich einfach nicht entscheiden. Doch, was tun? In diesem Falle kann sich ein Doppelname sehr bewähren. Bei einem Doppelnamen wird klassischerweise der Geburtsname zuerst genannt, gefolgt von dem Nachnamen des Partners. Jedoch sollte hier auf jeden Fall beachtet werden, dass die beiden Namen auch gemeinsam harmonisch klingen. Außerdem kann es zu Problemen kommen, weil viele Menschen es sich gerne einfach machen und so nur den ersten der beiden Namen nennen. Doch generell ist die Kombination beider Namen durchaus eine praktische Lösung. Auf diese Weise bleibt der Geburtsname erhalten, doch trägt man auch den Namen des Partners und schafft sich so eine innige Bindung, die natürlich auch mit dem Namen entsteht. Gerade bei Doppelnamen müssen jedoch einige Grundlagen des Gesetztes genauer betrachtet werden, denn es gibt so manche Einschränkung, welche die Freude auf solch eine Namenskombination vermiesen kann.

Gesetzliche Grundlagen beachten

Natürlich sind auch bei einer Namensänderung einige gesetzliche Grundlagen zu beachten. Diese werden jedoch generell von dem zuständigen Standesbeamten genauer erläutert. Sollte ein gewählter Name nicht möglich sein, oder irgendwelche Probleme auftreten, dann wird der Beamte sicherlich gerne helfen, nach einer Lösung zu suchen. Denn immerhin ist die Wahl des neuen Familiennamens nicht umsonst eine so enorm wichtige Entscheidung. Aus diesem Grunde muss nicht nur die eventuelle Konstellation genauer durchdacht werden, auch Gesetzesprobleme sollten frühzeitig erkundet werden, damit es nicht womöglich zu einer Enttäuschung kommt. Gerade bei bereits geschiedenen oder verwitweten Partnern sollte die Gesetzeslage gut recherchiert werden.

Nach der Hochzeit folgt der Papierkrieg

Auch wenn die Hochzeit ein ganz besonderer Moment ist, fürchten viele Paare den anfallenden Papierkram, der sich kaum vermeiden lässt. Zumindest jener Partner, der sich für eine Namensänderung entschieden hat, muss den neuen Namen unverzüglich allen offiziellen Stellen mitteilen. Neben Personalausweis und Führerschein müssen auch andere Dokumente offiziell geändert werden. Dies bedeutet natürlich einen gewissen Aufwand. Abschließend ist es auch wichtig, dass Banken, Arbeitgeber und andere Stellen wie Versicherungen über die Änderung aufgeklärt werden. Der Fehlerteufel steckt oftmals im Detail – denn auch Zeitschriftenabos oder Vereine sind darauf angewiesen, dass sie von einer Namensänderung erfahren, sonst kann es schnell zu Problemen kommen, die sich natürlich vermeiden lassen, wenn man sich frühzeitig darum kümmert. Sehr schnell sollten sich Brautleute daher um die besonders wichtigen Punkte kümmern. Neben offiziellen Dokumenten müssen auch alle Versicherungen und Krankenkassenbelange entsprechend geändert werden, damit es hier keine Versorgungslücke gibt.

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