Das „Aufgebot für die Hochzeit bestellen“. So nannte man früher die Anmeldung der Trauung im Standesamt. Auch heute ist dieser Begriff in der Umgangssprache noch üblich, obwohl man das Aufgebot seit 1998 nicht mehr bestellen muss. Damit ist nämlich die öffentliche Bekanntmachung der Hochzeit gemeint. Seit 1998 spricht man rein rechtlich von der „Anmeldung zur Trauung“. Was man alles zum Standesamt mitbringen muss und welche Fristen ein Paar, das sich entschlossen hat zu heiraten, einhalten muss, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Aufgebot im Standesamt bestellen
Um das Aufgebot zu bestellen müssen Sie zu Ihrem zuständigen Standesamt gehen. Dort können Sie sich für einen Termin entscheiden. Überlegen Sie sich vorab ein paar mögliche Termine, damit Sie vorbereitet sind. Zumindest der Zeitraum sollte klar sein. Je früher Sie zum Standesamt gehen, um das Aufgebot zu bestellen und den Termin zu reservieren, desto mehr Chancen haben Sie auf Ihren Wunschtermin. Achtung: Einen Termin können Sie maximal sechs Monate im Voraus festlegen. Vorher sind Anmeldungen zur Trauung nicht möglich. In vielen Standesämtern sollte man mindestens eine Woche vor dem Termin die Trauung anmelden. Das richtige Timing ist also wichtig.
Dokumente, um das Aufgebot zu bestellen
Um die Eheschließung anzumelden, benötigt das Brautpaar einige Dokumente, die dem Standesamt natürlich im Original oder als beglaubigte Abschrift vorgelegt werden müssen. Einiges davon muss vorher besorgt werden.
Übersicht über die wichtigsten Dokumente zum Aufgebot bestellen:
- Personalausweis oder alternativ einen Reisepass und eine Bescheinigung der Meldebehörde über den Wohnsitz: In der Regel hat aber jeder einen Personalausweis. Das macht die Sache einfacher.
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Achtung! Das ist nicht das selbe wie eine Geburtsurkunde. Um die Abschrift aus dem Geburtenregister zu bekommen, müssen Sie meistens zu einem Amt in Ihrer Geburtsstadt gehen oder das zumindest dort beantragen. Das gilt auch, wenn Sie im Ausland geboren wurden.
- Sie müssen bei der Anmeldung zur Eheschließung Angaben über bereits vorhandene Kinder machen.
Wenn Sie schon einmal verheiratet waren, brauchen Sie von Ihrer vorherigen Ehe eine Heirats- und Scheidungsurkunde.