Die Frage, ob bei einer Heirat ein Ehevertrag gemacht werden soll, wird oft sehr ungern von beiden Partner angesprochen. Doch in manchen Fällen macht es einfach Sinn und sichert Mann und Frau im Falle einer Scheidung ab. Damit man abwägen kann, ob ein Ehevertrag sinnvoll ist, sollte man wissen, was darin geregelt werden kann. Ein Ehevertrag bedeutet nicht, das die Ehe weniger wert ist oder man dem Partner nicht voll und ganz vertraut. In manchen Fällen ist es einfach sinnvoll. Lassen Sie sich dazu am besten von einem Anwalt beraten.
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Ehe ohne Ehevertrag
Eine Ehe bringt auch gewisse rechtliche Änderungen mit sich. So haben Eheleute in Deutschland eine Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass die Güter während der Ehe getrennt bleiben. Kommt es aber zu einer Scheidung, wird ein Ausgleich geschaffen. Und hier liegt oft das Problem. Bei Paaren, bei denen ein Partner z.B. selbstständig ist oder sehr viel Vermögen hat, kann eine eventuelle Ausgleichszahlung im Scheidungsfall zu großen finanziellen Problemen mit der eigenen Firma führen. Daher entscheiden sich Paare, in diesem Fall oft für einen Ehevertrag, in dem schon von vornherein geregelt ist, welcher Ausgleich im Falle einer Scheidung zum Tragen kommt.
Mögliche Regelungen in einem Ehevertrag
Güterstand im Ehevertrag
In einem Ehevertrag kann ein anderer Güterstand gewählt werden als die übliche Zugewinngemeinschaft. Alternativen sind die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Auch die Zugewinngemeinschaft kann in einigen Punkten angepasst werden. So können z.B. bestimmt Vermögenswerte davon ausgeschlossen werden. Meistens wird ein Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung ausgeschlossen.
Versorgungsausgleich im Ehevertrag
Der Versorgungsausgleich meint den Ausgleich der Rentenleistungen, der im Fall einer Scheidung stattfindet. Der Partner, der während der Ehe mehr verdient hat, zahlt einen Versorgungsausgleich in die Rentenversicherung des anderen Partners ein. So wird die Rente des geringer Verdienenden ausgeglichen. Auch hier haben Ehepartner in einem Ehevertrag die Möglichkeit, individuelle Regelungen zu treffen.
Unterhalt im Ehevertrag
Sollte es zu einer Scheidung kommen, kommt es oft vor, dass der besser Verdienende dem anderen Partner Unterhalt zahlen muss. Auch hierzu können in einem Ehevertrag Regelungen getroffen werden.
Wichtig ist, dass beide Partner sich darüber klar sind, dass ein Ehevertrag nichts damit zu tun hat, wie sehr sie sich lieben und vertrauen. Ob man einen Ehevertrag will, ist eine ganz individuelle Entscheidung, die durchaus sinnvoll sein kann.