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Altmodisch: Informationen zur Gütergemeinschaft

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© Eigenes Bild

Vor der Eheschließung müssen sich Paare auch mit dem wirtschaftlichen Hab und Gut auseinandersetzen. Sicherlich handelt es sich um keine romantische Hochzeitsvorbereitung, doch zwischenzeitlich wird es immer wesentlicher, noch vor der Ehe solch elementare Punkte zu klären. Bisher war die Gütergemeinschaft durchaus weit verbreitet, doch mittlerweile kann dieses Modell durchaus als altmodisch beschrieben werden. Mitunter birgt die Gütergemeinschaft auch einige negative Aspekte. Eine weitaus beliebtere Alternative ist daher in der heutigen Zeit die Zugewinngemeinschaft. Bevor eine Entscheidung getroffen wird, ist es jedoch wesentlich, sich genau zu informieren. Wer keine individuelle Vereinbarung trifft, der wird automatisch in die gesetzliche Gütertrennung gezwungen. Ab Zeitpunkt der Hochzeit herrscht dann eine Zugewinngemeinschaft.

Heikle Finanzthemen zeitnah auf den Tisch bringen

Noch immer zieren sich die meisten Menschen davor, den Partner mit solch pikanten Themen zu konfrontieren. Der Irrglaube, dass Vertrauen in einer Beziehung ohnehin die wichtigste Rolle spielt, verstärkt die Problematik noch weiter. Allerdings geht es bei solch wesentlichen Belangen keinesfalls um mangelndes Vertrauen oder gar ein unnatürliches Misstrauen gegenüber dem Partner. Viel eher spielt Sicherheit und Vorsorge eine wichtige Rolle, auf die letztlich niemand freiwillig verzichten sollte. Denn auch, wenn vor der Hochzeit alles rosarot scheint, kann niemals davon ausgegangen werden, dass eine Scheidung ohnehin nicht zum Thema wird. Aus diesem Grund raten Experten auch dazu, solche Themen möglichst früh anzusprechen und in aller Ruhe zu klären. Besonders praktikabel erweist sich dabei der Gang zum Anwalt, denn dieser kann fachkundige Informationen geben und auch individuelle Verträge ausarbeiten.

Die rechtliche Seite der Gütergemeinschaft

Unter einer Gütergemeinschaft wird ein familienrechtlicher Güterstand zwischen zwei Eheleuten verstanden. Dies bedeutet, dass alles, was während der Ehe erarbeitet oder erworben wird, zu dem gemeinschaftlichen Vermögen wird. Innerhalb der Ehe ist dieser Güterstand für beide Partner ohne wesentliche Nachteile, denn das Vermögen gehört Frau und Mann gleichermaßen. Problematisch wird es hingegen im Falle einer Scheidung, nicht selten entstehen regelrechte Schlammschlachten, weil eine Partei mehr Anspruch an dem erwirtschafteten Vermögen erhebt. Doch es gibt noch weitere markante Nachteile, die keinesfalls vernachlässigt werden dürfen.

Die Nachteile der Gütergemeinschaft

Problematisch wird schon die gemeinsame Veranlagung des Vermögens. Das gesamte Hab und Gut der Ehepartner wird gemeinschaftliches Eigentum. Auch wenn beispielsweise der Ehemann ein wesentlich höheres Kapital in die Ehe einbringt, geht es anteilig in den Besitz der Ehefrau über. Über das Vermögen dürfen beide Partner nach der Eheschließung nur noch gemeinsam verfügen. Weiterhin haften die Ehepartner auch in allen relevanten Verbindlichkeiten. Sollten Schulden verursacht werden, dann haftet das Gesamtgut, wie das gesamte Vermögen letztlich genannt wird. Ähnlich schwierig wird es, wenn gemeinsames Vermögen veräußert oder verkauft werden soll – in diesem Fall ist die Zustimmung beider Partner zwingend notwendig. Mitunter können auch steuerliche Nachteile auftreten – oftmals bleiben diese jedoch über Jahre hinweg unbemerkt, was schnell zu einer bösen Überraschung führen kann.

Die Gütergemeinschaft ist nicht mehr zeitgemäß

War die Gütergemeinschaft vor vielen Jahren noch Usus, ist es heute eher anders. Die meisten Paare setzen viel eher auf zeitgemäße Gütermodelle, die vor allem Schutz bieten sollen. Es geht nicht nur darum, dass eigenes Vermögen auch eigener Besitz bleibt. Viel eher hat es etwas mit Unabhängigkeit in allen Lebensbereichen zu tun. Wie genau die Vermögensverhältnisse vor der Ehe geklärt werden, ist noch immer sehr individuell. Wer jedoch vor allem unabhängig bleiben will und entsprechend eigenständige Entscheidungen zu dem eigenen Vermögen treffen möchte, der ist mit einer anwaltlichen Beratung gut bedient.

Bei bestimmten Personengruppen ist der Anwalt sinnvoll

Es gibt einige Menschen, die zwingend einen Anwalt zurate ziehen sollten. Dazu gehören beispielsweise Selbstständige, denn im Falle einer Trennung kann es schnell passieren, dass die Firma gefährdet wird – dies sollte also dringend vermieden werden. Auch Erben sind dazu angehalten, möglichst individuelle Vereinbarungen zu treffen. Darüber hinaus müssen sich auch binationale Ehen schützen, gerade dann, wenn ein Partner vermögender ist, als der andere. Letztlich sind auch Schulden bei einer Eheschließung ein echtes Problem. Im Normalfall sollte die Zugewinngemeinschaft hier greifen, doch eine Rückversicherung beim Anwalt kann gerade bei komplexen Schuldenverhältnissen sinnvoll sein.

Die Zugewinngemeinschaft als Alternative

Bei einer Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen beider Eheleute voneinander getrennt. Auch während einer Ehe bleiben die Partner komplett unabhängig und sind alleine für die Verwaltung der Vermögensverhältnisse verantwortlich. Dies betrifft auch Schulden, die mit in die Ehe genommen werden. Der eine Ehegatte muss keinesfalls automatisch für die Schulden des anderen haften. Ausgenommen sind selbstverständlich Schulden, die gemeinsam während der Ehe verursacht werden. Werden vor der Eheschließung keine weiteren Verträge geschlossen, dann gehen Ehepartner übrigens immer die Zugewinngemeinschaft ein. Dabei handelt es sich nämlich um den gesetzlich geregelten Güterstand. Wer eine andere Art der Vermögensverwaltung bevorzugt, der muss dies zwingend schriftlich festhalten und idealerweise auch notariell beglaubigen lassen.

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